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KRAMER FinanzMarkt

Wohngebäude

Sichert das Haus gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab.

Worum es geht

Ein eigenes Haus ist für die meisten Familien der größte Vermögenswert. Brennt es, platzt ein Rohr in der Wand oder deckt ein Sturm das Dach ab, gehen die Kosten schnell in die Zehntausende. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die Reparatur oder den Wiederaufbau, damit ein solcher Schaden nicht zur finanziellen Belastung für Jahre wird.

Versichert ist das Gebäude selbst mit allem, was fest mit ihm verbunden ist: Mauern, Dach, Fenster, Türen, Heizung, fest verlegte Böden und die Sanitäranlagen. Für die Einrichtung ist die Hausratversicherung zuständig.

Was ist versichert?

Die klassischen Gefahren

  • Feuer: Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion
  • Leitungswasser: Rohrbruch, Frostschäden und austretendes Wasser aus Leitungen, Heizung und Sanitäranlagen
  • Sturm und Hagel: in der Regel ab Windstärke 8

Weitere Naturgefahren (Elementarschäden)

Überschwemmung nach Starkregen, Rückstau, Schneedruck, Erdrutsch oder Erdbeben sind nur versichert, wenn der Elementarschutz ausdrücklich mitversichert ist. Gerade im Sauerland mit seinen Hanglagen und Bachläufen raten wir dringend dazu, diesen Baustein einzuschließen.

Was ist nicht versichert?

  • Schäden durch Grundwasser oder Sturmflut, je nach Vertrag
  • Elementarschäden, wenn der Baustein nicht eingeschlossen ist
  • Schäden durch Abnutzung, Verschleiß oder unterlassene Instandhaltung
  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Schäden durch Krieg, innere Unruhen oder Kernenergie

Welche Ausschlüsse im Einzelnen gelten, hängt vom Tarif ab. Genau hier unterscheiden sich die Angebote oft deutlich, deshalb prüfen wir die Bedingungen für Sie.

Leistungen

  • Reparatur oder Wiederaufbau zum Neuwert, auch bei steigenden Baupreisen
  • Aufräum- und Abbruchkosten sowie die Entsorgung von Schutt
  • Bewegungs- und Schutzkosten, etwa wenn Möbel für die Reparatur beiseite geschafft werden müssen
  • Mietausfall bei vermieteten Wohnungen bzw. der Mietwert Ihrer eigenen Wohnung, wenn sie unbewohnbar ist
  • Hotelkosten, falls Sie vorübergehend ausziehen müssen (je nach Tarif)

Worauf Sie achten sollten

Die richtige Versicherungssumme

Ist die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt, kürzt der Versicherer im Schadenfall die Leistung – im Extremfall auch bei kleinen Schäden. Moderne Tarife berechnen die Summe deshalb nach Wohnfläche und Ausstattung und verzichten dann auf den Einwand der Unterversicherung. Ältere Verträge arbeiten oft noch mit dem „Wert 1914“. Das ist nicht falsch, aber fehleranfällig, wenn seit Vertragsbeginn angebaut oder modernisiert wurde.

Sinnvolle Erweiterungen

  • Grobe Fahrlässigkeit: Der Versicherer zahlt auch, wenn z. B. eine Kerze unbeaufsichtigt brannte
  • Überspannung: Schäden an der Haustechnik durch Blitzeinschlag in der Nähe
  • Ableitungsrohre auf dem Grundstück außerhalb des Gebäudes
  • Photovoltaik und Wärmepumpe, sofern sie nicht separat versichert sind
  • Glasbruch an Fenstern, Türen und Wintergärten

Alte Verträge prüfen

Viele Wohngebäudeversicherungen laufen seit Jahrzehnten unverändert. Die Bedingungen von damals decken häufig weniger ab als heutige Tarife, oft zu einem ähnlichen Beitrag. Ein Vergleich lohnt sich fast immer.

Schadenbeispiele

Rohrbruch in der Wand

Im Badezimmer tritt über Wochen unbemerkt Wasser aus einer Leitung in der Wand aus. Die Wand muss geöffnet, das Rohr ersetzt und das Mauerwerk getrocknet werden, danach werden Fliesen und Putz erneuert. Die Wohngebäudeversicherung trägt die Kosten für Reparatur, Trocknung und die Wiederherstellung.

Sturm deckt das Dach ab

Bei einem Herbststurm lösen sich Dachziegel, Regen dringt ins Obergeschoss ein. Versichert sind die Reparatur des Daches und die Folgeschäden am Gebäude durch das eindringende Wasser.

Starkregen flutet den Keller

Nach einem Gewitter läuft Wasser über den Hang in den Keller. Ohne Elementarschutz bleibt der Hauseigentümer hier auf den Kosten sitzen, mit Elementarbaustein sind die Schäden am Gebäude versichert.

Was tun im Schadenfall?

  • Weiteren Schaden verhindern, z. B. Wasser abstellen oder das Dach provisorisch abdecken lassen
  • Den Schaden mit Fotos dokumentieren
  • Beschädigte Teile nicht vorschnell entsorgen, der Versicherer möchte sie eventuell begutachten
  • Uns so schnell wie möglich informieren, wir melden den Schaden beim Versicherer und begleiten Sie bis zur Regulierung

Wichtig: Größere Reparaturen erst nach Rücksprache mit dem Versicherer beauftragen. Notmaßnahmen, die weiteren Schaden verhindern, sind jedoch immer sofort erlaubt und sinnvoll.

Angebot anfordern

Sie möchten wissen, was eine passende Absicherung für Sie kostet, oder Ihren bestehenden Vertrag prüfen lassen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns kurz, wir melden uns mit einem Vorschlag.

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Warum über uns?

Als Versicherungsmakler vertreten wir Ihre Interessen, nicht die eines Versicherers. Wir vergleichen Angebote vieler Gesellschaften, achten neben dem Beitrag auf die Bedingungen und begleiten Sie im Schadenfall. Über die VEMA Versicherungsmakler Genossenschaft eG haben wir Zugang zu Deckungskonzepten und Sondervereinbarungen, die über die Standardbedingungen vieler Versicherer hinausgehen.

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