Worum es geht
Die gesetzliche Unfallversicherung gilt nur bei der Arbeit, in der Schule und auf dem direkten Weg dorthin. Die meisten Unfälle passieren aber in der Freizeit: im Haushalt, beim Sport oder im Urlaub. Die private Unfallversicherung schützt Sie rund um die Uhr und weltweit vor den finanziellen Folgen, wenn nach einem Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung bleibt.
Was ist versichert?
- Invaliditätsleistung: eine Einmalzahlung, deren Höhe sich nach dem Grad der dauerhaften Beeinträchtigung richtet
- Progression: Bei schweren Unfällen steigt die Leistung überproportional
- Unfallrente: eine monatliche Rente ab einem bestimmten Invaliditätsgrad
- Bergungs- und Rettungskosten, z. B. für einen Hubschraubereinsatz
- Kosmetische Operationen nach einem Unfall
- Je nach Tarif Krankenhaustagegeld oder Übergangsleistung
Was ist nicht versichert?
- Krankheiten, also z. B. Herzinfarkt oder Schlaganfall – außer, der Tarif schließt sie ausdrücklich ein
- Unfälle unter erheblichem Alkohol- oder Drogeneinfluss, je nach Tarif mit Promillegrenzen
- Unfälle durch Kriegsereignisse
- Unfälle bei vorsätzlichen Straftaten
Worauf Sie achten sollten
- Grundsumme und Progression so wählen, dass im Ernstfall z. B. ein Umbau der Wohnung finanzierbar ist
- Gliedertaxe: Sie legt fest, welcher Invaliditätsgrad z. B. für den Verlust eines Fingers gilt – gute Tarife haben verbesserte Werte
- Fristen: Die Invalidität muss innerhalb bestimmter Fristen ärztlich festgestellt und geltend gemacht werden
- Mitwirkung von Krankheiten: gute Tarife kürzen hier erst ab einem hohen Anteil
- Kinder: Sie sind über die gesetzliche Unfallversicherung nur in Kita und Schule geschützt
Schadenbeispiele
Sturz von der Leiter
Beim Aufhängen der Weihnachtsbeleuchtung stürzen Sie von der Leiter, ein Fuß bleibt dauerhaft eingeschränkt. Die Unfallversicherung zahlt die Invaliditätsleistung entsprechend dem Grad der Beeinträchtigung.
Mountainbike-Unfall
Bei einer Tour im Rothaargebirge stürzen Sie schwer. Für Bergung, kosmetische Operation und die bleibenden Folgen kommt die Unfallversicherung auf.
Was tun im Schadenfall?
- Sofort einen Arzt aufsuchen und den Unfall dokumentieren lassen
- Uns den Unfall zeitnah melden
- Die Fristen für die ärztliche Feststellung der Invalidität im Blick behalten – wir erinnern Sie daran
Angebot anfordern
Sie möchten wissen, was eine passende Absicherung für Sie kostet, oder Ihren bestehenden Vertrag prüfen lassen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns kurz, wir melden uns mit einem Vorschlag.
Warum über uns?
Als Versicherungsmakler vertreten wir Ihre Interessen, nicht die eines Versicherers. Wir vergleichen Angebote vieler Gesellschaften, achten neben dem Beitrag auf die Bedingungen und begleiten Sie im Schadenfall. Über die VEMA Versicherungsmakler Genossenschaft eG haben wir Zugang zu Deckungskonzepten und Sondervereinbarungen, die über die Standardbedingungen vieler Versicherer hinausgehen.