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KRAMER FinanzMarkt

Risikolebensversicherung

Schützt Familie und Darlehen im Todesfall finanziell ab.

Worum es geht

Wenn ein Partner oder Elternteil stirbt, fällt oft ein großer Teil des Familieneinkommens weg – während Miete, Kredit und die Kosten für die Kinder weiterlaufen. Die Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall eine vorher vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen. Sie ist vergleichsweise günstig, weil sie nur das Todesfallrisiko absichert und kein Kapital anspart.

Was ist versichert?

Stirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, erhält die begünstigte Person die vereinbarte Versicherungssumme – unabhängig von der Todesursache, also bei Krankheit genauso wie bei einem Unfall.

Varianten

  • Konstante Summe: bleibt über die gesamte Laufzeit gleich, geeignet zur Absicherung der Familie
  • Fallende Summe: sinkt mit der Zeit, passend zu einem Kredit, der abbezahlt wird
  • Verbundene Leben: zwei Personen in einem Vertrag, gezahlt wird beim ersten Todesfall

Was ist nicht versichert?

  • Selbsttötung innerhalb der ersten drei Vertragsjahre
  • Tod durch Kriegsereignisse
  • Tod durch vorsätzliche Straftaten der versicherten Person

Worauf Sie achten sollten

  • Die richtige Summe: Als Faustregel gelten drei bis fünf Bruttojahreseinkommen, dazu offene Kredite
  • Die Laufzeit: bis die Kinder selbstständig sind bzw. der Kredit abbezahlt ist
  • Wer zahlt und wer bekommt: Schließen Partner die Versicherung „über Kreuz“ ab, lässt sich unter Umständen Erbschaftsteuer vermeiden
  • Gesundheitsfragen ehrlich beantworten – auch zum Rauchen
  • Nachversicherungsgarantie für spätere Erhöhungen ohne neue Gesundheitsprüfung

Schadenbeispiele

Das Haus bleibt in der Familie

Ein Familienvater stirbt überraschend. Mit der Versicherungssumme kann seine Frau den Hauskredit ablösen und mit den Kindern im Haus wohnen bleiben.

Was tun im Leistungsfall?

  • Uns informieren, wir unterstützen Sie in dieser schweren Zeit bei allen Formalitäten
  • Benötigt werden in der Regel die Sterbeurkunde, der Versicherungsschein und eine ärztliche Bescheinigung zur Todesursache

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Warum über uns?

Als Versicherungsmakler vertreten wir Ihre Interessen, nicht die eines Versicherers. Wir vergleichen Angebote vieler Gesellschaften, achten neben dem Beitrag auf die Bedingungen und begleiten Sie im Schadenfall. Über die VEMA Versicherungsmakler Genossenschaft eG haben wir Zugang zu Deckungskonzepten und Sondervereinbarungen, die über die Standardbedingungen vieler Versicherer hinausgehen.

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