Worum es geht
Wer einem anderen einen Schaden zufügt, muss dafür aufkommen – und zwar in unbegrenzter Höhe und mit dem gesamten Vermögen. Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit im Straßenverkehr oder beim Sport kann so zu Forderungen führen, die ein ganzes Leben lang nachwirken. Die Privathaftpflichtversicherung gehört deshalb zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt, und sie kostet meist nur wenige Euro im Monat.
Was ist versichert?
- Personenschäden: z. B. Behandlungskosten, Verdienstausfall oder Schmerzensgeld, wenn Sie jemanden verletzen
- Sachschäden: wenn Sie fremdes Eigentum beschädigen oder zerstören
- Vermögensfolgeschäden, die aus einem Personen- oder Sachschaden entstehen
Die Versicherung zahlt nicht nur berechtigte Forderungen. Sie prüft auch, ob ein Anspruch überhaupt besteht, und wehrt unberechtigte Forderungen ab – notfalls vor Gericht.
Wer ist mitversichert?
Je nach Tarif Ihr Ehe- oder Lebenspartner und Ihre Kinder, solange sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden.
Was ist nicht versichert?
- Vorsätzlich verursachte Schäden
- Schäden an Ihrem eigenen Eigentum und Schäden unter mitversicherten Familienmitgliedern
- Schäden durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs – dafür gibt es die Kfz-Haftpflicht
- Schäden aus beruflicher Tätigkeit
- Schäden durch Hunde oder Pferde – hierfür ist eine Tierhalterhaftpflicht nötig
Worauf Sie achten sollten
- Deckungssumme: Marktstandard sind heute 25 Millionen Euro. Wir empfehlen mindestens 50 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden
- Forderungsausfalldeckung: Wenn Ihnen jemand einen Schaden zufügt, der selbst nicht versichert ist und nicht zahlen kann, springt Ihre eigene Versicherung ein
- Deliktunfähige Kinder: Kinder unter sieben Jahren (im Straßenverkehr unter zehn) haften rechtlich nicht. Gute Tarife zahlen trotzdem, damit Sie z. B. dem Nachbarn den Schaden ersetzen können
- Geliehene und gemietete Sachen sowie Schäden an der Mietwohnung
- Verlust fremder Schlüssel, etwa des Büro- oder Wohnungsschlüssels
Gerade ältere Verträge enthalten viele dieser Punkte nicht. Ein Vergleich lohnt sich.
Schadenbeispiele
Auf dem Fahrrad
Sie übersehen beim Abbiegen einen Fußgänger, der stürzt und sich den Arm bricht. Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld übernimmt die Privathaftpflicht.
Das Kind und das Nachbarauto
Ihr sechsjähriger Sohn zerkratzt beim Spielen den Lack des Nachbarautos. Rechtlich haftet er nicht – ein Tarif mit Deckung für deliktunfähige Kinder zahlt trotzdem und schützt so die gute Nachbarschaft.
Wasserschaden in der Mietwohnung
Der Schlauch der Waschmaschine löst sich, das Wasser dringt in die Wohnung darunter. Die Schäden beim Nachbarn trägt Ihre Haftpflicht.
Was tun im Schadenfall?
- Kein Schuldanerkenntnis abgeben und keine Zahlungen zusagen – das entscheidet der Versicherer
- Namen und Kontaktdaten des Geschädigten und möglicher Zeugen notieren
- Den Schaden mit Fotos dokumentieren
- Uns umgehend informieren, wir melden den Schaden und begleiten die Regulierung
Angebot anfordern
Sie möchten wissen, was eine passende Absicherung für Sie kostet, oder Ihren bestehenden Vertrag prüfen lassen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns kurz, wir melden uns mit einem Vorschlag.
Warum über uns?
Als Versicherungsmakler vertreten wir Ihre Interessen, nicht die eines Versicherers. Wir vergleichen Angebote vieler Gesellschaften, achten neben dem Beitrag auf die Bedingungen und begleiten Sie im Schadenfall. Über die VEMA Versicherungsmakler Genossenschaft eG haben wir Zugang zu Deckungskonzepten und Sondervereinbarungen, die über die Standardbedingungen vieler Versicherer hinausgehen.