Worum es geht
Mofas, Mopeds, Roller bis 45 km/h und E-Scooter brauchen kein amtliches Kennzeichen, aber ein Versicherungskennzeichen. Es zeigt, dass eine Haftpflichtversicherung besteht, und ist Pflicht. Das Versicherungsjahr läuft jeweils vom 1. März bis Ende Februar, daher wechselt jedes Jahr die Farbe des Kennzeichens.
Was ist versichert?
- Haftpflicht: Schäden, die Sie mit dem Fahrzeug anderen zufügen
- Optional Teilkasko: Diebstahl, Brand, Sturm und Hagel
Was ist nicht versichert?
- Schäden am eigenen Fahrzeug ohne Teilkasko
- Fahrten ohne gültige Fahrerlaubnis
- Vorsätzlich verursachte Schäden
Worauf Sie achten sollten
- Rechtzeitig vor dem 1. März das neue Kennzeichen besorgen
- Teilkasko bei neuen oder hochwertigen Rollern
- Fahrer unter 23 Jahren müssen oft angegeben werden
So einfach geht's
Sprechen Sie uns an, wir kümmern uns um das Versicherungskennzeichen – auch für E-Scooter.
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Sie möchten wissen, was eine passende Absicherung für Sie kostet, oder Ihren bestehenden Vertrag prüfen lassen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns kurz, wir melden uns mit einem Vorschlag.
Warum über uns?
Als Versicherungsmakler vertreten wir Ihre Interessen, nicht die eines Versicherers. Wir vergleichen Angebote vieler Gesellschaften, achten neben dem Beitrag auf die Bedingungen und begleiten Sie im Schadenfall. Über die VEMA Versicherungsmakler Genossenschaft eG haben wir Zugang zu Deckungskonzepten und Sondervereinbarungen, die über die Standardbedingungen vieler Versicherer hinausgehen.