Worum es geht
Jedes Fahrzeug, das auf öffentlichen Straßen fährt, muss haftpflichtversichert sein. Ob zusätzlich Schäden am eigenen Auto versichert sind, hängt davon ab, ob Sie Teilkasko oder Vollkasko wählen. Die Unterschiede zwischen den Tarifen sind groß – beim Beitrag genauso wie bei den Leistungen.
Was ist versichert?
Kfz-Haftpflicht (Pflicht)
Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen zufügen: Verletzungen von Personen, beschädigte Autos oder Gebäude. Außerdem wehrt die Haftpflicht unberechtigte Forderungen ab.
Teilkasko
- Diebstahl des Fahrzeugs oder fest eingebauter Teile
- Brand und Explosion
- Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmung
- Glasbruch, z. B. Steinschlag in der Windschutzscheibe
- Zusammenstoß mit Wild – je nach Tarif mit Haarwild oder mit Tieren aller Art
- Marderbiss, je nach Tarif einschließlich Folgeschäden
Vollkasko
Zusätzlich zur Teilkasko: selbstverschuldete Unfälle und Schäden durch Vandalismus.
Was ist nicht versichert?
- Vorsätzlich verursachte Schäden
- Schäden bei Rennen oder Fahrten auf Rennstrecken
- Verschleiß und Betriebsschäden, z. B. ein defekter Motor
- Bei Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss kann der Versicherer die Leistung kürzen oder Geld zurückfordern
Worauf Sie achten sollten
- Grobe Fahrlässigkeit: Die Versicherung sollte auch zahlen, wenn Sie z. B. eine rote Ampel übersehen
- Wildschäden durch Tiere aller Art, gerade im ländlichen Sauerland
- Neupreis- bzw. Kaufpreisentschädigung bei neuen Fahrzeugen
- Werkstattbindung: senkt den Beitrag, bindet Sie aber an die Partnerwerkstätten des Versicherers
- Schadenfreiheitsklasse und Rabattschutz
- Fahrerkreis und Kilometerleistung – sie sollten stimmen, sonst drohen Nachforderungen
Schadenbeispiele
Wildunfall auf der Landstraße
In der Dämmerung springt ein Reh auf die Fahrbahn, Front und Scheinwerfer sind beschädigt. Die Teilkasko übernimmt die Reparatur, ohne dass Ihre Schadenfreiheitsklasse leidet.
Hagelschaden
Ein Hagelschauer hinterlässt Dellen auf Dach und Motorhaube. Das ist ein klassischer Teilkaskoschaden.
Auffahrunfall
Sie fahren im Stau auf den Vordermann auf. Den Schaden am anderen Auto zahlt Ihre Haftpflicht, die Reparatur am eigenen Fahrzeug nur die Vollkasko.
Was tun im Schadenfall?
- Unfallstelle absichern, Warnblinker einschalten und Warndreieck aufstellen
- Bei Verletzten, unklarer Schuld oder einem Wildunfall die Polizei rufen – für Wildunfälle brauchen Sie eine Bescheinigung
- Kein Schuldanerkenntnis abgeben, Daten des Unfallgegners und von Zeugen notieren, Fotos machen
- Den Europäischen Unfallbericht nutzen, falls vorhanden
- Uns Bescheid geben, bevor Sie eine Reparatur beauftragen
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Sie möchten wissen, was eine passende Absicherung für Sie kostet, oder Ihren bestehenden Vertrag prüfen lassen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns kurz, wir melden uns mit einem Vorschlag.
Warum über uns?
Als Versicherungsmakler vertreten wir Ihre Interessen, nicht die eines Versicherers. Wir vergleichen Angebote vieler Gesellschaften, achten neben dem Beitrag auf die Bedingungen und begleiten Sie im Schadenfall. Über die VEMA Versicherungsmakler Genossenschaft eG haben wir Zugang zu Deckungskonzepten und Sondervereinbarungen, die über die Standardbedingungen vieler Versicherer hinausgehen.