Worum es geht
Das Arbeiten von zu Hause ist für viele Alltag geworden. Damit stellen sich neue Fragen: Wer zahlt, wenn Kaffee über den Dienstlaptop läuft? Bin ich versichert, wenn ich auf dem Weg zum Drucker stürze? Und was gilt für eigene Geräte, die ich beruflich nutze?
Was gilt beim Homeoffice?
Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt auch im Homeoffice bei beruflichen Tätigkeiten – nicht aber z. B. beim Gang in die Küche, um einen privaten Kaffee zu holen. Eine private Unfallversicherung schließt diese Lücke.
Geräte des Arbeitgebers
Dienstlaptop und Handy gehören dem Arbeitgeber und sind meist über ihn versichert. Beschädigen Sie sie selbst, kommt es auf den Einzelfall an – manche Privathaftpflicht-Tarife schließen Schäden an beruflich genutzten, geliehenen Geräten ein.
Eigene Geräte und Einrichtung
Ihr privater Computer und die Büroeinrichtung sind über die Hausrat versichert. Wird das Arbeitszimmer ausschließlich beruflich genutzt, sollten Sie das mit uns abstimmen.
Worauf Sie achten sollten
- Privathaftpflicht mit Schutz für geliehene Geräte
- Hausrat: Summe inklusive Büroausstattung
- Private Unfallversicherung
- Datensicherheit: Bei Selbstständigen kann eine Cyberversicherung sinnvoll sein
Wie wir Sie unterstützen
Wir prüfen Ihre bestehenden Verträge auf die Besonderheiten des Homeoffice.
Angebot anfordern
Sie möchten wissen, was eine passende Absicherung für Sie kostet, oder Ihren bestehenden Vertrag prüfen lassen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns kurz, wir melden uns mit einem Vorschlag.
Warum über uns?
Als Versicherungsmakler vertreten wir Ihre Interessen, nicht die eines Versicherers. Wir vergleichen Angebote vieler Gesellschaften, achten neben dem Beitrag auf die Bedingungen und begleiten Sie im Schadenfall. Über die VEMA Versicherungsmakler Genossenschaft eG haben wir Zugang zu Deckungskonzepten und Sondervereinbarungen, die über die Standardbedingungen vieler Versicherer hinausgehen.