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KRAMER FinanzMarkt

D&O-Versicherung

Schützt Geschäftsführer bei Haftung für Fehlentscheidungen.

Worum es geht

Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte haften für Pflichtverletzungen persönlich – mit ihrem gesamten Privatvermögen. Das gilt auch in einer GmbH, deren Haftungsbeschränkung nur für die Gesellschaft, nicht aber für die handelnden Personen gilt. Schon eine falsche Entscheidung, eine versäumte Frist oder eine unzureichende Kontrolle kann zu Forderungen in existenzbedrohender Höhe führen. Die D&O-Versicherung (Directors and Officers) schützt davor.

Was ist versichert?

  • Abwehr unberechtigter Ansprüche, einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten
  • Freistellung von berechtigten Ansprüchen, sowohl der eigenen Gesellschaft (Innenhaftung) als auch Dritter (Außenhaftung)
  • Versichert sind in der Regel alle aktuellen, früheren und künftigen Organmitglieder und leitenden Angestellten

Was ist nicht versichert?

  • Vorsätzliche oder wissentliche Pflichtverletzungen
  • Geldbußen, Geldstrafen und Vertragsstrafen
  • Ansprüche, die vor Vertragsbeginn bekannt waren

Worauf Sie achten sollten

  • Deckungssumme passend zur Unternehmensgröße
  • Rückwärtsdeckung für Pflichtverletzungen vor Vertragsbeginn, die noch nicht bekannt sind
  • Nachmeldefrist nach dem Ausscheiden oder Vertragsende
  • Abwehrkosten möglichst zusätzlich zur Deckungssumme
  • Strafrechtsschutz für Organmitglieder als sinnvolle Ergänzung

Schadenbeispiele

Zahlungen in der Krise

Ein Geschäftsführer leistet noch Zahlungen, obwohl die Gesellschaft bereits zahlungsunfähig ist. Nach der Insolvenz fordert der Insolvenzverwalter diese Beträge von ihm persönlich zurück. Die D&O-Versicherung prüft den Anspruch und übernimmt Abwehr bzw. Zahlung.

Versäumte Absicherung

Die Geschäftsführung versäumt es, eine wichtige Versicherung zu verlängern. Nach einem Großschaden macht die Gesellschaft den Geschäftsführer haftbar.

Was tun im Schadenfall?

  • Bei ersten Anzeichen eines Anspruchs, etwa einem Schreiben mit Haftungsvorwurf, sofort Kontakt mit uns aufnehmen
  • Keine Stellungnahmen oder Zugeständnisse ohne Abstimmung mit dem Versicherer abgeben

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Sie möchten wissen, was eine passende Absicherung für Sie kostet, oder Ihren bestehenden Vertrag prüfen lassen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns kurz, wir melden uns mit einem Vorschlag.

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Warum über uns?

Als Versicherungsmakler vertreten wir Ihre Interessen, nicht die eines Versicherers. Wir vergleichen Angebote vieler Gesellschaften, achten neben dem Beitrag auf die Bedingungen und begleiten Sie im Schadenfall. Über die VEMA Versicherungsmakler Genossenschaft eG haben wir Zugang zu Deckungskonzepten und Sondervereinbarungen, die über die Standardbedingungen vieler Versicherer hinausgehen.

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