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KRAMER FinanzMarkt

Betriebshaftpflicht

Schützt Unternehmen vor Schadenersatzforderungen Dritter.

Worum es geht

Wer ein Unternehmen führt, haftet für Schäden, die er selbst, seine Mitarbeitenden oder seine Produkte bei Dritten verursachen – und zwar unbegrenzt. Schon ein einziger größerer Personenschaden kann die Existenz eines Betriebs gefährden. Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie davor: Sie prüft Forderungen, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und zahlt berechtigte im Rahmen der vereinbarten Summe.

Was ist versichert?

  • Personenschäden, z. B. wenn ein Kunde auf Ihrem Gelände stürzt
  • Sachschäden, z. B. wenn bei einem Auftrag Eigentum des Kunden beschädigt wird
  • Vermögensfolgeschäden, die aus einem Personen- oder Sachschaden entstehen
  • Produkthaftpflicht: Schäden durch Produkte, die Sie herstellen oder liefern
  • Umwelthaftpflicht und Umweltschäden, etwa durch auslaufende Stoffe
  • Je nach Tarif Mietsachschäden an gemieteten Räumen, Bearbeitungsschäden und der Verlust fremder Schlüssel

Was ist nicht versichert?

  • Die Erfüllung Ihrer eigenen vertraglichen Leistung, z. B. das Nachbessern mangelhafter Arbeit
  • Vorsätzlich verursachte Schäden
  • Reine Vermögensschäden ohne vorherigen Personen- oder Sachschaden – dafür gibt es die Vermögensschadenhaftpflicht
  • Schäden durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen

Worauf Sie achten sollten

  • Richtige Betriebsbeschreibung: Versichert ist nur, was im Vertrag beschrieben ist. Kommen neue Tätigkeiten hinzu, muss der Vertrag angepasst werden
  • Deckungssumme: in vielen Branchen mindestens 5 bis 10 Millionen Euro
  • Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden, gerade im Handwerk
  • Subunternehmer und Arbeiten im Ausland
  • Nachhaftung, falls der Betrieb einmal aufgegeben wird

Schadenbeispiele

Der Brand nach der Reparatur

Ein Elektriker schließt beim Kunden eine Leuchte fehlerhaft an. Wochen später entsteht ein Kabelbrand. Die Betriebshaftpflicht übernimmt den Schaden am Haus des Kunden.

Sturz im Geschäft

Eine Kundin rutscht auf dem frisch gewischten Boden aus und bricht sich das Handgelenk. Behandlungskosten und Schmerzensgeld zahlt die Betriebshaftpflicht.

Was tun im Schadenfall?

  • Keine Schuld anerkennen und keine Zahlung zusagen
  • Den Schaden mit Fotos, Namen und Zeugen dokumentieren
  • Uns umgehend informieren, wir melden den Schaden beim Versicherer

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Sie möchten wissen, was eine passende Absicherung für Sie kostet, oder Ihren bestehenden Vertrag prüfen lassen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns kurz, wir melden uns mit einem Vorschlag.

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Warum über uns?

Als Versicherungsmakler vertreten wir Ihre Interessen, nicht die eines Versicherers. Wir vergleichen Angebote vieler Gesellschaften, achten neben dem Beitrag auf die Bedingungen und begleiten Sie im Schadenfall. Über die VEMA Versicherungsmakler Genossenschaft eG haben wir Zugang zu Deckungskonzepten und Sondervereinbarungen, die über die Standardbedingungen vieler Versicherer hinausgehen.

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