Worum es geht
Maschinen, Werkzeuge, Büroeinrichtung, Waren und Vorräte: In der Einrichtung eines Betriebs steckt viel Kapital. Ein Brand oder Einbruch kann nicht nur diese Werte vernichten, sondern den Betrieb auch für Wochen lahmlegen – während Löhne, Miete und Kredite weiterlaufen. Die Inhaltsversicherung ersetzt die zerstörte Einrichtung, die Betriebsunterbrechungsversicherung den entgangenen Ertrag.
Was ist versichert?
Inhaltsversicherung
Schäden an Einrichtung, Waren und Vorräten durch:
- Feuer, Blitzschlag und Explosion
- Leitungswasser
- Sturm und Hagel
- Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus
- Optional weitere Naturgefahren wie Überschwemmung oder Starkregen
Betriebsunterbrechung
Nach einem versicherten Sachschaden zahlt sie den entgangenen Gewinn und die fortlaufenden Kosten, bis der Betrieb wieder läuft.
Betriebsschließung
Sie leistet, wenn eine Behörde den Betrieb wegen bestimmter Krankheitserreger schließt, etwa in der Gastronomie oder im Lebensmittelbereich.
Was ist nicht versichert?
- Schäden durch Verschleiß oder mangelnde Instandhaltung
- Vorsätzlich verursachte Schäden
- Weitere Naturgefahren, wenn sie nicht eingeschlossen sind
- Bei der Betriebsschließung: Erreger, die nicht im Vertrag genannt sind – ein Punkt, der in der Corona-Zeit viele Betriebe überrascht hat
Worauf Sie achten sollten
- Versicherungssumme zum Neuwert, regelmäßig angepasst an Neuanschaffungen
- Schwankende Warenbestände, z. B. im Saisongeschäft, über eine Stichtagsversicherung abbilden
- Haftzeit der Betriebsunterbrechung: Wie lange würde der Wiederaufbau wirklich dauern?
- Grobe Fahrlässigkeit mitversichern
Schadenbeispiele
Brand in der Werkstatt
Ein technischer Defekt setzt eine Tischlerei in Brand, Maschinen und Holzvorräte werden zerstört. Die Inhaltsversicherung ersetzt die Einrichtung, die Betriebsunterbrechung zahlt Löhne und entgangenen Gewinn bis zur Wiedereröffnung.
Einbruch über das Wochenende
Einbrecher stehlen Werkzeug und Laptops aus dem Büro. Diebesgut und Schäden an Türen und Fenstern sind versichert.
Was tun im Schadenfall?
- Bei Einbruch sofort die Polizei informieren und eine Liste der gestohlenen Gegenstände erstellen
- Den Schaden dokumentieren und beschädigte Gegenstände aufbewahren
- Uns umgehend informieren, damit wir den Schaden melden und bei der Regulierung unterstützen
Angebot anfordern
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Warum über uns?
Als Versicherungsmakler vertreten wir Ihre Interessen, nicht die eines Versicherers. Wir vergleichen Angebote vieler Gesellschaften, achten neben dem Beitrag auf die Bedingungen und begleiten Sie im Schadenfall. Über die VEMA Versicherungsmakler Genossenschaft eG haben wir Zugang zu Deckungskonzepten und Sondervereinbarungen, die über die Standardbedingungen vieler Versicherer hinausgehen.