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KRAMER FinanzMarkt

Inhalt, Betriebsschließung und -unterbrechung

Einrichtung, Waren und Ertragsausfall nach einem Schaden.

Worum es geht

Maschinen, Werkzeuge, Büroeinrichtung, Waren und Vorräte: In der Einrichtung eines Betriebs steckt viel Kapital. Ein Brand oder Einbruch kann nicht nur diese Werte vernichten, sondern den Betrieb auch für Wochen lahmlegen – während Löhne, Miete und Kredite weiterlaufen. Die Inhaltsversicherung ersetzt die zerstörte Einrichtung, die Betriebsunterbrechungsversicherung den entgangenen Ertrag.

Was ist versichert?

Inhaltsversicherung

Schäden an Einrichtung, Waren und Vorräten durch:

  • Feuer, Blitzschlag und Explosion
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel
  • Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus
  • Optional weitere Naturgefahren wie Überschwemmung oder Starkregen

Betriebsunterbrechung

Nach einem versicherten Sachschaden zahlt sie den entgangenen Gewinn und die fortlaufenden Kosten, bis der Betrieb wieder läuft.

Betriebsschließung

Sie leistet, wenn eine Behörde den Betrieb wegen bestimmter Krankheitserreger schließt, etwa in der Gastronomie oder im Lebensmittelbereich.

Was ist nicht versichert?

  • Schäden durch Verschleiß oder mangelnde Instandhaltung
  • Vorsätzlich verursachte Schäden
  • Weitere Naturgefahren, wenn sie nicht eingeschlossen sind
  • Bei der Betriebsschließung: Erreger, die nicht im Vertrag genannt sind – ein Punkt, der in der Corona-Zeit viele Betriebe überrascht hat

Worauf Sie achten sollten

  • Versicherungssumme zum Neuwert, regelmäßig angepasst an Neuanschaffungen
  • Schwankende Warenbestände, z. B. im Saisongeschäft, über eine Stichtagsversicherung abbilden
  • Haftzeit der Betriebsunterbrechung: Wie lange würde der Wiederaufbau wirklich dauern?
  • Grobe Fahrlässigkeit mitversichern

Schadenbeispiele

Brand in der Werkstatt

Ein technischer Defekt setzt eine Tischlerei in Brand, Maschinen und Holzvorräte werden zerstört. Die Inhaltsversicherung ersetzt die Einrichtung, die Betriebsunterbrechung zahlt Löhne und entgangenen Gewinn bis zur Wiedereröffnung.

Einbruch über das Wochenende

Einbrecher stehlen Werkzeug und Laptops aus dem Büro. Diebesgut und Schäden an Türen und Fenstern sind versichert.

Was tun im Schadenfall?

  • Bei Einbruch sofort die Polizei informieren und eine Liste der gestohlenen Gegenstände erstellen
  • Den Schaden dokumentieren und beschädigte Gegenstände aufbewahren
  • Uns umgehend informieren, damit wir den Schaden melden und bei der Regulierung unterstützen

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Sie möchten wissen, was eine passende Absicherung für Sie kostet, oder Ihren bestehenden Vertrag prüfen lassen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns kurz, wir melden uns mit einem Vorschlag.

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Warum über uns?

Als Versicherungsmakler vertreten wir Ihre Interessen, nicht die eines Versicherers. Wir vergleichen Angebote vieler Gesellschaften, achten neben dem Beitrag auf die Bedingungen und begleiten Sie im Schadenfall. Über die VEMA Versicherungsmakler Genossenschaft eG haben wir Zugang zu Deckungskonzepten und Sondervereinbarungen, die über die Standardbedingungen vieler Versicherer hinausgehen.

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