Worum es geht
Als Bauherr sind Sie für die Sicherheit auf Ihrer Baustelle verantwortlich – auch wenn Sie Firmen mit dem Bau beauftragt haben. Stürzt ein Passant in eine ungesicherte Baugrube oder fällt Material auf ein Nachbarauto, haften Sie. Die Bauherrenhaftpflicht schützt Sie vor diesen Forderungen. Ohne sie sollte kein Bauvorhaben beginnen.
Was ist versichert?
- Personen- und Sachschäden Dritter, die durch Ihre Baustelle entstehen
- Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, etwa durch fehlende Absperrungen
- Je nach Tarif Eigenleistungen und die Hilfe von Freunden am Bau
- Abwehr unberechtigter Ansprüche
Was ist nicht versichert?
- Schäden am eigenen Bauvorhaben – dafür gibt es die Bauleistungsversicherung
- Schäden an Helfern, die nicht über die Bau-Berufsgenossenschaft gemeldet sind
- Vorsätzlich verursachte Schäden
Worauf Sie achten sollten
- Bausumme korrekt angeben
- Laufzeit: Der Vertrag sollte die gesamte Bauzeit abdecken, meist bis zu zwei Jahre
- Eigenleistungen ausdrücklich einschließen
- Kleinere Umbauten sind oft schon über die Privathaftpflicht versichert – das prüfen wir
Schadenbeispiele
Die ungesicherte Baugrube
Am Wochenende läuft ein Kind auf die Baustelle und stürzt in die Baugrube. Für die Behandlungskosten und Schmerzensgeld kommt die Bauherrenhaftpflicht auf.
Was tun im Schadenfall?
- Unfallstelle sichern und Verletzten helfen
- Schaden dokumentieren und uns umgehend informieren
Angebot anfordern
Sie möchten wissen, was eine passende Absicherung für Sie kostet, oder Ihren bestehenden Vertrag prüfen lassen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns kurz, wir melden uns mit einem Vorschlag.
Warum über uns?
Als Versicherungsmakler vertreten wir Ihre Interessen, nicht die eines Versicherers. Wir vergleichen Angebote vieler Gesellschaften, achten neben dem Beitrag auf die Bedingungen und begleiten Sie im Schadenfall. Über die VEMA Versicherungsmakler Genossenschaft eG haben wir Zugang zu Deckungskonzepten und Sondervereinbarungen, die über die Standardbedingungen vieler Versicherer hinausgehen.